Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Physiotherapie-Praxis Therapiezentrum Schüren GmbH
- Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Therapiezentrum Schüren GmbH, Gevelsbergstrasse 30, 44269 Dortmund, im Folgenden „Praxis“ und ihren Patienten bzw. Auftraggebern, im Folgenden „Patient/in“ bzw. „Auftraggeber“.
1.2 Gegenstand sind die Erbringung von physiotherapeutischen Leistungen, Beratung, Diagnostik, Behandlungen sowie weitere, vertraglich vereinbarte Leistungen.
- Leistungen und Vertragspartner
2.1 Die Praxis erbracht physiotherapeutische Leistungen gemäß ärztlicher Verordnung (Rezept) bzw. nach Absprache bei Privatpatienten.
Die Behandlung erfolgt nach anerkannten medizinischen Standards.
2.2 Vertragspartner ist der Patient bzw. der gesetzliche Vertreter. Sofern der Patient durch einen Kostenträger vertreten wird, gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen des Kostenträgers.
- Behandlung, Verordnung und Behandlungsdauer
3.1 Die Art, der Umfang und die Dauer der Behandlung richten sich nach ärztlicher Verordnung bzw. individueller Vereinbarung.
Zum Umfang der Behandlung und somit auch zur Behandlungszeit zählen auch die Dokumentation, Beratung, sämtliche Hygienische Maßnahmen (Reinigung der Liege, Lüften, Händewaschen, etc.), das Ent- und Bekleiden des Patienten und alle weiteren der Therapie dienlichen Maßnahmen.
Änderungen bedürfen der Zustimmung des Patienten.
3.2 Behandlungstermine sind verbindlich. Absagen oder Terminverschiebungen bedürfen einer angemessenen Frist (in der Regel mindestens 24 Stunden vor Termin). Bei Nichterscheinen können Ausfallgebühren gemäß Ziff. 9 erhoben werden.
- Honorar und Zahlungsbedingungen/ Besonderheiten gesetzlich versicherte Patienten
4.1 Privatpatienten: Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung bzw. der gültigen Preisliste der Praxis. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten oder dem Privatversicherer des Patienten, sofern vertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
4.2 Gesetzlich Versicherte: Die Praxis rechnet in der Regel direkt mit der jeweiligen gesetzlich Krankenversicherung ab. Sofern eine direkte Abrechnung nicht möglich ist, stellt die Praxis dem Patienten eine Rechnung gemäß den gültigen Tarif- bzw. Honorarsätzen.
Gesetzlich versicherte Patienten müssen pro Verordnung eine Zuzahlung leisten. Rezeptzuzahlungen sind zur ersten Behandlung fällig. Bei Blankoverordnugnen wird der Eigenanteil aufgrund der Komplexität am Ende berechnet. Nicht wahrgenommene Therapieeinheiten werden rückvergütet. Verordnungen müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Für die Gültigkeit der Heilmittelverordnung ist der Patient selbst verantwortlich und muss den ausstellenden Arzt kontaktieren. Sollten vorab Behandlungen ohne eine gültige Heilmittelverordnung stattfinden, behält sich dir Praxis vor diese privat in Rechnung zu stellen. Die Verordnung muss innerhalb von 3 Monaten (6 Therapieeinheiten) bzw. 6 Monaten (7-36 Therapieeinheiten) abgeschlossen werden. Nicht genutzte Therapieeinheiten verfallen nach diesem Zeitraum.
4.3 Selbstzahler: Auch Selbstzahler können Leistungen in Anspruch nehmen; der Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste der Praxis. Bei Onlinebuchungen wird diese in der Buchung angezeigt bzw. richten sich nach der aktuellen Preisliste.
4.4 Zahlungen sind sofort nach Leistungserbringung bzw. gemäß Vereinbarung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Mahngebühren bzw. Verzugszinsen zu berechnen. Die Zahlungen sind zu begleichen, unabhängig davon, ob die Versicherung oder der Kostenträger diese ganz, nur teilweise oder gar nicht erstattet.
4.5 Die Zahlungen sind per Überweisung oder EC-Karte zu zahlen.
- Rezept-/Verordnungserfüllung und Dokumentation
5.1 Die Praxis erstellt Behandlungsnachweise, Behandlungspläne und Abrechnungen gemäß gesetzlicher Vorgaben und berufsethischer Richtlinien.
5.2 Dem Patienten ist es gestattet, Einsicht in die Behandlungsakten zu nehmen, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Praxis kann Kopien der Unterlagen gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellen.
- Mitwirkungspflichten des Patienten
6.1 Der Patient ist verpflichtet, bei der Behandlung mitzuwirken, ehrliche Angaben zu seiner Gesundheit zu machen und notwendige Informationen zu seiner Verordnung bzw. Vorgeschichte bereitzustellen.
6.2 Der Patient informiert die Praxis unverzüglich über Änderungen seines Gesundheitszustandes, Allergien oder Unverträglichkeiten.
- Haftung
7.1 Die Praxis haftet innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Praxis, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Eine Haftung für Schäden, die durch nicht mitgeteilte gesundheitliche Einschränkungen oder falsche Angaben des Patienten entstehen, ist ausgeschlossen.
7.2 Für entstehende Folgeschäden, die durch allgemeine Risiken oder eigenverantwortliches Verhalten des Patienten bedingt sind, übernimmt die Praxis keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.3 Die Haftung für Maklerei, Vermögensschäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen oder begrenzt.
- Absagen, Terminverschiebung und Ausfallgebühren
8.1 Termine sind verbindlich und müssen spätestens 24 Stunden vorher, im Krankheitsfall bis 9 Uhr am gleichen Tag, abgesagt werden. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhalten der Frist, die Praxis nach 615 BGB berechtigt ist, diesen Termin in Rechnung zu stellen. Die Ausfallgebühr beträgt die Höhe des gültigen Vertragspreises für die jeweilige Therapieeinheit.
9. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten werden gemäß der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung von Behandlungen, Abrechnung und Kommunikation.
9.2 Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Praxis, die Bestandteil dieser AGB ist.
10. Rücktrittsrecht
10.1 Die Praxis behält sich das Recht vor, bei medizinischen oder organisatorischen Gründen vom Behandlungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall entstehen dem Patienten keine Kosten. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig zurückerstattet.
10.2 Auch der Patient hat das Recht, jederzeit vom Behandlungsvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss rechtzeitig vor dem nächsten vereinbarten Termin erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Rücktritt in vollem Umfang zu bezahlen. Bereits begonnene Heilmittelverordnungen werden bei gesetzlich Versicherten in der Regel einbehalten und eine Kopie ausgehändigt. Der Patient muss in diesem Fall eine neue Verordnung beim behandelnden Arzt anfordern.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.